Was genau seit 2023 gilt
Der Ausstieg lief in zwei Schritten. Seit dem 25.02.2023 dürfen Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät, also mit Stecksockel, und ringförmige T5-Lampen nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Für einzelne langlebige Kompaktleuchtstofflampen unter 30 Watt galt eine Frist bis zum 24.08.2023. Seit dem 25.08.2023 gilt das Verbot auch für lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen, die klassischen Röhren in Lichtbändern und Rasterleuchten. Rechtlich laufen damit Ausnahmen im Anhang III der RoHS-Richtlinie aus, die Quecksilber in diesen Lampen bisher erlaubt hatten. Geändert wurden sie durch delegierte Richtlinien der EU-Kommission vom Februar 2022, darunter die Richtlinien (EU) 2022/276 für Kompaktleuchtstofflampen und (EU) 2022/284 für lineare Leuchtstofflampen.
Warum: Quecksilber und RoHS
Leuchtstofflampen brauchen Quecksilber, um Licht zu erzeugen. Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, darunter Quecksilber. Für Leuchtstofflampen galten befristete Ausnahmen in Anhang III der Richtlinie. Die EU-Kommission hat diese Ausnahmen im Februar 2022 neu gefasst und mit festen Enddaten versehen. Mit LED steht eine quecksilberfreie Technik zur Verfügung, die dieselben Beleuchtungsaufgaben erfüllt und dabei weniger Strom braucht. Für Sie als Betreiber heißt das: Das Verbot betrifft das neue Inverkehrbringen von Lampen, nicht den Betrieb Ihrer vorhandenen Anlage. Es gibt keine Pflicht, funktionierende Leuchtstofflampen sofort auszubauen.
Was für vorhandene Anlagen gilt
Bereits installierte Leuchtstofflampen dürfen Sie weiter betreiben. Auch der Handel darf Lampen weiter verkaufen, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden. Neue Lampen kommen aber nicht mehr nach. Ersatz gibt es nur noch, solange der Handel Bestände hat. Das wird zum Problem, wenn mehrere Lampen kurz hintereinander ausfallen oder eine ganze Halle auf einem Lampentyp läuft. Hinzu kommt der Arbeitsschutz: Nach der ASR A3.4 zählt der Ausfall von Leuchtmitteln zu den Mängeln, die unverzüglich zu beseitigen sind, und die Mindestwerte der Beleuchtungsstärke müssen im Betrieb eingehalten werden. Wer keinen Ersatz mehr bekommt, muss also handeln. Besser ist es, die Umrüstung zu planen, solange die Altanlage noch läuft.
Was das für Hallen bedeutet
In vielen Produktions- und Lagerhallen hängen noch Lichtbänder mit T5- oder T8-Röhren, manchmal mit verschiedenen Leuchtentypen nebeneinander. Fällt dort eine Röhre aus, ist der Wechsel in großer Höhe aufwendig: Steiger, Personal, gesperrte Bereiche, manchmal nur außerhalb der Produktionszeiten. Wenn Ersatzlampen knapp werden, häufen sich solche Einsätze, und Bereiche bleiben dunkler als vorgeschrieben. Planen Sie deshalb rechtzeitig: Welche Hallen laufen noch auf Leuchtstofflampen, wie viele Ersatzlampen sind vorhanden, welche Bereiche sind kritisch? Eine geplante Umrüstung lässt sich abschnittsweise und im laufenden Betrieb umsetzen. Ein Tausch unter Zeitdruck nach mehreren Ausfällen lässt sich dagegen schlechter planen.
Nur die Röhre tauschen?
Manche Betriebe ersetzen nur die Leuchtstoffröhre durch eine LED-Röhre in der alten Leuchte. Das wirkt einfach, verändert aber die Leuchte. Ob Leuchtengehäuse und Vorschaltgerät dafür geeignet und zugelassen sind und wer danach für die Leuchte haftet, sollte vor jedem Umbau eine Elektrofachkraft prüfen. Außerdem bleiben Lichtverteilung, Gehäuse und Alter der Leuchte unverändert, und damit oft auch Blendung und Gleichmäßigkeit. Bei der Lichtmiete planen wir Leuchte, Treiber, Lichtverteilung und Steuerung als System nach den Anforderungen jedes Bereichs. Die Produktgarantie gilt dann über die gesamte Mietlaufzeit, und Sie müssen sich um Zulassungsfragen einzelner Röhren nicht kümmern.
Umrüsten per Miete
Mit der Lichtmiete von Light Now ersetzen Sie die Leuchtstoffanlage ohne eigene Investition. Wir nehmen Ihre Halle auf, planen die neue Beleuchtung nach ASR A3.4, rüsten abschnittsweise und im laufenden Betrieb um und entsorgen die Altanlage mit den quecksilberhaltigen Lampen fachgerecht. Sie zahlen ab Inbetriebnahme eine feste Monatsmiete, die Mindestlaufzeit wählen Sie zwischen 1 und 10 Jahren. Gegenüber konventioneller Beleuchtung sind bis zu 70 % weniger Stromverbrauch für Licht möglich, je nach Altanlage, Betriebszeiten und Steuerung. Fällt eine Leuchte aus, reparieren oder tauschen wir sie im Rahmen der Produktgarantie. Die Frage nach Ersatzlampen stellt sich dann nicht mehr.